XXXV. Jahrestagung 2016

vom 10. – 13. November 2016
im Kloster Eberbach (Rheingau)

Weinrecht als Wirtschafts- und Kulturrecht

Liebe Mitglieder und Freunde der DBJV:

Das "Weinrecht" ("Direito do Vinho") ist eine Thematik von weltweiter kultureller wie wirtschaftlicher Bedeutung und aus der Sicht der deutsch-brasilianischen Rechtsbeziehungen von überraschender Aktualität. Anlaß für die Wahl von "Weinrecht" als Tagungsthema ist ein aufregender Kulturwandel in Brasilien: das Cachaça-Land ist derzeit im Begriff, sich zu einem ausgesprochenen Weinland zu entwickeln. Die brasilianische Welt ist in jüngster Vergangenheit auf den Weingeschmack gekommen und erfreut sich einer kleinen, aber feinen Weinproduktion. In ganz Brasilien wird nicht mehr nur "Liebfraumilch" aus Deutschland, "Malbec" aus Chile oder "Verdelho" aus Portugal getrunken, sondern mit wachsender Begeisterung schäumender "Valduga", "Miolo" oder "Pizzato" aus dem Vale dos Vinhedos. Wein aus Brasilien hat sich international einen Namen gemacht und ist sogar in deutschen Weinhäusern zum Begriff geworden. Auf diese Entwicklung von Konsum und Markt reagiert das nationale brasilianische Weinrecht mit Reformen und sucht Anschluß an die kulturelle Erfahrung und die rechtlichen Standards der europäischen Weinnationen, die von jahrhundertealten Traditionen geprägt sind.

Vor diesem Hintergrund versteht sich die Weinrechtstagung der DBJV im Rheingau, der historisch ältesten Weinbauregion Deutschlands, als der Versuch des Erfahrungsaustausches und der gegenseitigen Verständigung über die rechtliche Gestaltung von Weinbaukultur, Weinwirtschaft und Weingenuß. Der Tagungsort, das Kloster Eberbach, ist mit Bedacht gewählt. Die Zisterzienser Abtei (Abbatia Eberbacensis), gegründet 1136 und zu filmischer Zelebrität gelangt durch Umberto Ecos "Der Name der Rose", ist schon ab dem 13. Jahrhundert als Zentrum des Weinanbaus und des Weinhandels landesweit bekannt. Im "heiligen Jahr" 1500, als Pedro Álvarez Cabral in der Bucht von Cabrália nördlich von Porto Seguro Brasilien entdeckte, haben zur gleichen Zeit die Eberbacher Mönche das "Große Faß" mit 74 Fuder, also 72000 l Wein gefüllt. Noch heute, 600 Jahre später, repräsentiert der genius loci des Klosters die hohe Kunst der Vinifizierung, der Wissenschaft des Weinbaus und des meditativen Weingenusses.

"Weinrecht", Inbegriff der rechtlichen Gestaltung und Kontrolle von Weinproduktion und Weinmärkten, ist heute eine spezifische Rechtsmaterie mit Verbreitung in den Rechtsordnungen aller Weinanbauländer der Welt. Diese Funktion steht im Zentrum der Tagungsvorträge, aber nicht allein. Weinrecht ist immer auch Kulturrecht, Spiegel der kulturellen Lebenswelt und Lebensart von Menschen, für die der Wein nicht bloßes Konsumgut ist, sondern Elixier der Lebensfreude und Geselligkeit, gar ein Medium gastrosophischer Meditation und spiritueller Wahrheitssuche. Vinum delectat et laetificat cor hominum (Inschrift auf einer historischen Kelter im Laienrefektorium von Kloster Eberbach).

Die DBJV hofft auf reges Interresse an ihrer Jahrestagung zu einem außergewöhnlichen Thema und an einem außergewöhnlichen Ort. Nicht-Mitglieder sind herzlich willkommen.

Im Namen der Vereinigung

Prof. Prof. h.c. Dr. Wolf Paul

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