Band 1

Schriftenreihe der DBJV - Band 1

Hans-Peter Ludewig

Die Duplicata

Ein Wertpapier des
brasilianischen Handels

Für die Deutsch-Brasilianische Juristenvereinigung e. V. (Frankfurt)
herausgegeben von
Prof. Dr. Friedrich Kübler (Frankfurt), Dr. Jürgen Samtleben (Hamburg),
Prof. Dr. Fábio Konder Comparato (São Paulo)

Verlag Peter Lang
Frankfurt am Main - Bern - New York

1985

ISBN 3-82048168-0


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

§ 1 Geschichtlicher Überblick

abstand15.gifI . Das brasilianische Handelsrecht
abstand15.gifabstand15.gif1. Vorgeschichte bis 1808
abstand15.gifabstand15.gif2. Entstehungsphase des brasilianischen Handelsgesetzbuches, 1808 - 1850
abstand15.gifabstand15.gif3. Konsolidierungsphase 1850 - 1890
abstand15.gifabstand15.gif4. Entwicklung ab 1890

abstand15.gifII. Geschichte der Duplicata

abstand15.gifIII. Entwicklung des Wechselrechts

§ 2 Ausstellung der Duplicata

abstand15.gifI . Voraussetzungen außerhalb der Urkunde
abstand15.gifabstand15.gif1. Handelsfaktura
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifa) Voraussetzungen zur zwangsweisen Ausstellung einer Handelsfaktura
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gif(1) Handelskaufvertrag
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gif(a) Im brasilianischen Recht
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gif(b) Im deutschen Recht
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gif(2) In Brasilien ansässige Parteien
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gif(3) Zahlungsziel
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifb) Entstehung und Form der Faktura
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifc) Handelsrechtliche Wirkung der Faktura
abstand15.gifabstand15.gif2. Beziehung der Duplicata zum Grundgeschäft
abstand15.gifabstand15.gif3. Arten des Grundgeschäftes
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifa) Handelskauf
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifb) Dienstleistung
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gif(1) Nichtkaufleute als Aussteller einer Dienstleistungsduplicata
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gif(2) Freiberufler als Aussteller protestierbarer Rechnungen
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifc) Landwirtschaftlicher Verkauf
abstand15.gifabstand15.gif4. Die an der Ausstellung der Duplicata beteiligten Parteien
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifa) Verkäufer/Gläubiger/Aussteller
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifb) Käufer/Schuldner/Annehmender

abstand15.gifII. Voraussetzungen in der Urkunde
abstand15.gifabstand15.gif1. Bezeichnung als Duplicata
abstand15.gifabstand15.gif2. Ausstellungsdatum und Ordnungsnummer
abstand15.gifabstand15.gif3. Rechnungsnummer
abstand15.gifabstand15.gif4. Fälligkeit
abstand15.gifabstand15.gif5. Name und Sitz, bzw. Wohnsitz von Verkäufer und Käufer
abstand15.gifabstand15.gif6. Der zu zahlende Betrag
abstand15.gifabstand15.gif7. Zahlungsort
abstand15.gifabstand15.gif8. Die Orderklausel
abstand15.gifabstand15.gif9. Die Anerkenntnisklausel
abstand15.gifabstand15.gif10. Die Unterschrift des Ausstellers
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifa) Bei Verkauf durch Vertreter
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifb) Bei Verkauf durch Kommissionär im Namen des Kommittenten
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifc) Verkauf durch Kommissionär im eigenen Namen

abstand15.gifIII . Möglichkeit der Ausgabe anderer Titel


§ 3 Akzept, Übertragung und Fälligkeit der Duplicata

abstand15.gifI. Vorlegung der Duplicata zur Annahme
abstand15.gifabstand15.gif1. Fristen zur Vorlegung
abstand15.gifabstand15.gif2. Vorlegungsort
abstand15.gifabstand15.gif3. Vorlegung einer Duplicata auf Sicht
abstand15.gifabstand15.gif4. Die Person des Vorlegenden

abstand15.gifII. Annahme und Rückgabe der Duplicata
abstand15.gifabstand15.gif1. Annahme
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifa) Pflicht zur Annahme
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifb) Gründe für die Verweigerung der Annahme
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifc) Veränderte Annahme
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifd) Form der Annahme
abstand15.gifabstand15.gif2. Ersatz des Akzepts durch Triplicata und unterschriebenen Lieferschein
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifa) Zweck und Ziel dieser Einrichtung
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifb) Durch Dokument beweisbare Eigen tumsübertragung
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifc) Aussteller dieses Dokumentes
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gif(1) Bei einem Kaufmann als Käufer
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifabstand15.gif(2) Bei einem Nichtkaufmann als Käufer
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifd) Wertung dieser Regelung
abstand15.gifabstand15.gif3. Streichung des Akzepts vor Rückgabe
abstand15.gifabstand15.gif4. Rückgabe der Duplicata
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifa) Frist
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifb) Nichtrückgabe bei Zustimmung
abstand15.gifabstand15.gif5. Prozessuales Vorgehen bei unerlaubter Zurückbehaltung der Duplicata durch den Bezogenen
abstand15.gifabstand15.gif6. Zusammenfassung

abstand15.gif III. Indossierung der Duplicata
abstand15.gifabstand15.gif1. Arten des Indossaments
abstand15.gifabstand15.gif2. Voraussetzungen des Indossaments
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifa) Unterschrift im Indossament
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifb) Begebungsvertrag
abstand15.gifabstand15.gif3. Form des Indossaments

abstand15.gif IV. Fälligkeit und Bezahlung der Duplicata
abstand15.gifabstand15.gif1. Vereinbarte Fälligkeit
abstand15.gifabstand15.gif2. Außerordentliche Fälligkeit
abstand15.gifabstand15.gif3. Fälligkeit bei der Duplicata auf Sicht
abstand15.gifabstand15.gif4. Bezahlung vor Fälligkeit
abstand15.gifabstand15.gif5. Vorlegung bei Fälligkeit
abstand15.gifabstand15.gif6. Teilzahlungen
abstand15.gifabstand15.gif7. Quittungen
abstand15.gifabstand15.gif8. Zahlung unter Abzügen
abstand15.gifabstand15.gif9. Veränderung der Fälligkeit

abstand15.gif V. Bürgschaft

abstand15.gif VI. Haftung aus der Duplicata


§ 4 Der Protest der Duplicata

abstand15.gifI. Gründe des Protestes
abstand15.gifabstand15.gif1. Fehlendes Akzept
abstand15.gifabstand15.gif2. Fehlende Rückgabe
abstand15.gifabstand15.gif3. Fehlende Zahlung
abstand15.gifabstand15.gif4. Andere Gründe für die Protesterhebung

abstand15.gif II. Arten des Protestes
abstand15.gifabstand15.gif1. Fakultativer Protest
abstand15.gifabstand15.gif2. Notwendiger Protest

abstand15.gif III . Fristen zur Protesterhebung

abstand15.gifIV. Ort der Protesterhebung

abstand15.gifV. Das Verfahren der Protesterhebung
abstand15.gifabstand15.gif1. Antrag auf Protesterhebung
abstand15.gifabstand15.gif2. Aufforderung an den Schuldner
abstand15.gifabstand15.gif3. Form und Inhalt der Protesturkunde
abstand15.gifabstand15.gif4. Beurkundung des Protestes

abstand15.gifVI. Wirkungen des Protestes
abstand15.gifabstand15.gif1. Juristische Auswirkungen
abstand15.gifabstand15.gif2. Wirtschaftliche Auswirkungen

abstand15.gifVII. Schuldnerschutz
abstand15.gifabstand15.gif1. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung im Grundgeschäft
abstand15.gifabstand15.gif2. Bei Fristversäumnis oder fehlender Rückgabe
abstand15.gifabstand15.gif3. Bei Unkenntnis des Käufers/ Bezogenen von der Duplicata

abstand15.gifVIII. Rechtssicherheit

abstand15.gifIX. Protest bei Teilzahlungsduplicata


§ 5 Die Einziehung der Duplicataforderung

abstand15.gifI. Entwicklung des Prozeßrechts

abstand15.gifII. Die Zwangsvollstreckung

abstand15.gifabstand15.gif1. Bei einer angenommenen Duplicata
abstand15.gifabstand15.gif2. Bei einer nicht angenommenen und/oder nicht zurückgegebenen Duplicata

abstand15.gifIII. Die Einziehung im Zivilverfahren

abstand15.gifIV. Die Legitimation
abstand15.gifabstand15.gif1. Aktivlegitimation
abstand15.gifabstand15.gif2. Passivlegitimation

abstand15.gifV. Gerichtsstand

abstand15.gifVI. Verjährung

abstand15.gif VII. Wechselrechtlicher Bereicherungsanspruch

§ 6 Konkursrecht und Duplicata

abstand15.gifI . Konkursantrag aufgrund eines gerichtlichen Titels

abstand15.gifII. Konkursantrag aufgrund eines außergerichtlichen Titels
abstand15.gifabstand15.gif1. Angenommene Duplicata als liquide Forderung
abstand15.gifabstand15.gif2. Liquidität fraglich bei nicht angenommener Duplicata
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifa) Liquidität aufgrund Art. 219 cod.com.
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifb) Widerspruch zwischen Art. 1.533 cod.civil und Art. 431 Nr. 1 cod.com.
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifc) Liquidität durch die gesetzliche Pflicht zur Annahme
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifd) Liquidität durch Protest der Duplicata
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gife) Liquidität aus Art. 15
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.giff) Wirtschaftliche Gründe für Liquidität
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifg) Entwicklung des Meinungsstreites in den letzten Jahren
abstand15.gifabstand15.gifabstand15.gifh) Stellungnahme


§ 7 Besondere Vorschriften des Duplicatarechts

abstand15.gifI . Duplicataregister

abstand15.gifII. Abhanden gekommene Duplicatas

abstand15.gifIII. Unwesentliche Klauseln

abstand15.gifIV. Strafvorschrift


§ 8 Schlußbetrachtung

abstand15.gifI. Bewertung der Duplicata

abstand15.gifII. Wirtschaftliche Funktion der Duplicata in Deutschland
abstand15.gifabstand15.gif1. Auf dem Kapitalmarkt
abstand15.gifabstand15.gif2. Durch Wechselbegebung
abstand15.gifabstand15.gif3. Durch Zession
abstand15.gifabstand15.gif4. Das Factoringgeschäft

abstand15.gifIII. Duplicata-ähnliche Papiere in anderen Staaten

Anhang I: Gesetz Nr. 5.474 vom 18.7.1968 in der durch das Dekret-Gesetz Nr. 436 vom 27.1.1969 und das Gesetz Nr. 6.458 vom 1.11.1977 geänderten Form

Anhang II: Gesetz Nr. 6.458 vom 1.11.1977 Resolution Nr. 102 vom 26.11.1968 Dekret-Gesetz Nr. 167 vom 14.2.1967 Modell der Duplicata


Einleitung

Die vorliegende Arbeit stellt den Versuch einer systematischen Darstellung der brasilianischen "Duplicata" und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung dar, wobei ihre Erklärung und Abgrenzung durch ihren Vergleich mit einem Wechsel, dem ihr ähnlichsten Wertpapier, geschehen soll.

Da in Brasilien Duplicata und Wechsel nebeneinander existieren, der Wechsel aber nur im Außenhandel von Bedeutung ist, während die Duplicata ihn im Inland weitgehend verdrängt hat, ist die Frage zu untersuchen, ob die Einführung einer Duplicata in Deutschland sinnvoll erscheint oder durch welche juristischen Möglichkeiten ein der Duplicata vergleichbarer wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Hierbei wird auch die Frage zu erörtern sein, inwieweit andere Rechtsordnungen über duplicata-ähnliche Papiere verfügen.

Als kurze, vorweggenommene Beschreibung, die später genauer erläutert wird, läßt sich zur Duplicata folgendes sagen: Sie wird vom Verkäufer einer Ware ausgestellt, der Käufer erkennt auf ihr durch seine Unterschrift die Zahlungsverpflichtung aus dem Kaufvertrag an und der Verkäufer kann die Duplicata dann per Indossament in den Verkehr bringen oder bei einer Bank diskontieren. Die Duplicata ist protestierbar und ihre Einklagung erfolgt ähnlich wie beim Wechsel in einem beschleunigten Verfahren.

Die Duplicata ist ein im brasilianischen Handelsleben sehr wichtiges Papier; immerhin beruhen mehr als 90 % aller kurzfristigen Kredite auf dem Diskont von Duplicatas. Interessant ist auch, daß es sich bei der Duplicata um eine rein brasilianische Schöpfung handelt, die auf den ersten Blick in anderen Rechtssystemen kein Pendant hat.

Die Bezeichnung der Duplicata erklärt sich aus ihrem Entstehen. Ursprünglich handelte es sich bei ihr nämlich lediglich um ein Duplicat der Original-Handelsrechnung. Heute ist sie zwar keine einfache Kopie der Handelsrechnung mehr, sondern kann je nach den Umständen äußerlich von ihr abweichen, sie muß aber immer noch den wesentlichen Inhalt der Rechnung aufzeigen und hat daher zu Recht ihre Bezeichnung als Duplicata behalten.

In der brasilianischen Literatur und Rechtsprechnung werden anstelle der Bezeichnung Duplicata auch andere Bezeichnungen benutzt, deren wesentlichste hier kurz aufgezeigt seien:
Da es sich um eine vom Käufer unterschriebene Rechnung handelt, wird der Begriff "conta assinada" verwandt.

Die Unterschrift des Käufers erkennt die Rechnung als solche aber auch an, daher die Bezeichnung "fatura de venda reconhecida" oder einfach nur "fatura reconhecida".

In der Vergangenheit mußte für eine Duplicata eine Stempelsteuer entrichtet werden und so entstand die abschätzig gemeinte Bezeichnung als "fatura fiscal", wobei diese Bezeichnung vor allem von denjenigen Juristen gewählt wurde, die eine Verbindung dieser Wertpapiere mit steuerrechtlichen Vorschriften für unglücklich hielten. Da die Notwendigkeit der Entrichtung einer Steuer durch das derzeit geltende Duplicatagesetz Nr. 5.474 vom 18.7.1968 entfallen ist, ist die Bezeichnung der Duplicata als einer "fatura fiscal" völlig verschwunden.

Im Deutschen ist die Duplicata als "Warenwechsel" oder als 2. Ausfertigung bezeichnet worden, doch soll in dieser Arbeit der Begriff "Duplicata" beibehalten werden, um so eine deutlichere sprachliche Abgrenzung gegen andere Wertpapiere zu ermöglichen.

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Die Jahrestagung der DBJV 2024 wird voraussichtlich ab Mittwoch, den 6. November bis Samstag den 9. November 2024 in Salvador da Bahia stattfinden. Weitere Informationen unter Tagung

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